Gespeichert (§ 202a Abs. 2 StGB)
Wann sind Daten „gespeichert“ (§ 202a Abs. 2 StGB)?
Daten sind gespeichert, wenn sie zur Wiederverwendung erfasst, aufgenommen oder aufbewahrt sind.
Wann sind Daten „gespeichert“ (§ 202a Abs. 2 StGB)?
Daten sind gespeichert, wenn sie zur Wiederverwendung erfasst, aufgenommen oder aufbewahrt sind.