Datenbegriff, allgemein
Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Sich oder einem anderen unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang verschaffen (§ 202a Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „sich oder einem anderen unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang verschaffen“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?
Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert (§ 202a Abs. 1 StGB)
Wann sind Daten „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?
Nicht für ihn bestimmt (§ 202a Abs. 1 StGB)
Wann sind Daten „nicht für ihn (den Täter) bestimmt“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?
Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „nicht unmittelbar wahrnehmbar“ (§ 202a Abs. 2 StGB):