Kündigungsgrund, personenbedingter


Wann liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 1 KSchG)?

Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung aufgrund von Umständen, die an seine Person selbst anknüpfen, nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024