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Leistungs- und Schutzpflichten (§ 241 Abs. 1, 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Verletzung der Schutzpflicht durch Weitergabe privater Informationen (§ 241 Abs. 2 BGB)
Personenschützerin P hat sich vertraglich verpflichtet, die Sängerin S vor aufdringlichen Fans zu schützen. Während dieser Tätigkeit erfährt sie Details über das Privatleben der S. Nachdem sie diese Details an die Presse weitergibt, verlangt S diesbezüglich Schadensersatz.
Pflichtverletzung vor Entstehung des Schuldverhältnisses?
Die rüstige Rentnerin R liebt es, mit ihrem E-Mountainbike durch den Schwarzwald zu radeln. Leider sieht sie nicht mehr so gut und fährt den Wanderer W an. W bricht sich den Fuß.