Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht): 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Entschädigungsanspruch bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Ersatz immaterieller Schäden nach § 253 BGB
Kartoffelpülpe-Fall (BGH, 20.11.1984): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Im Kartoffelpülpe-Fall ging es um einen Landwirt, der Schadensersatz von einer Kartoffelchips-Herstellerin verlangte, nachdem 40 seiner Bullen erkrankten oder getötet werden mussten, weil sie mit Enzymen behandelte Kartoffelpülpe gefressen hatten. Die Parteien waren durch einen Schenkungsvertrag über die Kartoffelpülpe verbunden, und es wurde diskutiert, ob die Haftungsprivilegierung des § 521 BGB auch bei der Verletzung von Schutzpflichten im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Schenkung greift. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Beklagte gemäß § 521 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet und die Privilegierung auch bei der Verletzung von Schutzpflichten greift, sofern diese im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Schenkung stehen. Die Haftungsprivilegierung müsse zudem auch auf konkurrierende deliktische Ansprüche aus § 823 BGB analog angewandt werden, um zu verhindern, dass sie im Ergebnis leerläuft.
Haftungsbeschränkung bei unentgeltlicher Mitnahme eines Kollegen
Beschaffenheitsangabe eines Produkts – Haftung für Materialfehler?
Garantie bei Stabilitätszusicherung einer Klimmzugstange
Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit von Kindern im Straßenverkehr
Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit von Kindern
Verantwortungsfähigkeit bei Trunkenheit
Haftung für eigenes Verschulden – Fahrlässigkeit bei fehlerhafter Kühlung einer Hochzeitstorte
Haftung für eigenes Verschulden – Fahrlässigkeit beim Einparken eines geliehenen Fahrzeugs
Haftung für eigenes Verschulden – Vorsatz
Leistungsbestimmung und Beweislast
Gärtnerin G verspricht, die Hecken auf dem Parkplatz des Supermarktes S zu versorgen. Über den genauen Umfang sprechen S und G nicht. G gießt die Pflanzen, die täglich Wasser brauchen, einmal pro Woche. Die Hecken gehen ein. S kündigt den Vertrag und verlangt Schadensersatz.
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
F hat ihr Fahrrad bei der Versicherung V gegen Diebstahl versichert. Im Vertrag heißt es: „Der Versicherungsnehmer muss das Rad zwischen 22 und 6 Uhr in einem verschlossenen Raum abstellen.“ F kettet das Rad übers Wochenende an einer Laterne vor ihrem Haus an. Als sie am Montag zur Arbeit fahren will, ist es weg.
Pflichtverletzung vor Entstehung des Schuldverhältnisses?
Verletzung der Schutzpflicht durch Weitergabe privater Informationen (§ 241 Abs. 2 BGB)
Leistungs- und Schutzpflichten (§ 241 Abs. 1, 2 BGB)
Abgrenzung von Primär- und Sekundärpflichten

Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines Ledersofas bei Werkvertrag (Einführung)
Vermögensschaden bei erneuter Verletzung nach Vorverletzung
Vermögensschaden bei Körperteilverlust nach Verkehrsunfall
Provozierte Aufwendungen bei der Schadensberechnung
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Straßenverkehr
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten bei Verletzung von Betriebseigentum des Ehepartners
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten beim Umgang mit fremden Sachen
Haftungsmaßstab bei Schenkungsvertrag (§ 521 BGB)
Haftungsmaßstab bei unentgeltlicher Gefälligkeit – Bewässerung des Gartens
Haftungsmaßstab bei unentgeltlicher Gefälligkeit – Gießen von Zimmerpflanzen
Erfüllungsgehilfe – Zurechnung von Handlungen „bei Gelegenheit“ einer Verbindlichkeitserfüllung
Produzent als Erfüllungsgehilfe?
Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (§ 278 BGB)
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