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Definitionen

Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)

Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)


Was versteht man unter der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 Abs. 2 BGB)?

Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist die Sorgfalt, die von einem durchschnittlichen Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises erwartet werden kann.

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