Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Definitionen
Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)
Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)
Was versteht man unter der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 Abs. 2 BGB)?
Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist die Sorgfalt, die von einem durchschnittlichen Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises erwartet werden kann.