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Actio libera in causa bei verhaltensneutralen Erfolgsdelikten – Messerangriff auf S
Sachverhalt
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Fahrlässige und vorsätzliche actio libera in causa bei verhaltensgebundenen Straßenverkehrsdelikten („Trunkenheitsfahrtfall“)
Der durstige A macht auf einer längeren Autofahrt einen Zwischenstopp an einer Raststätte, wo er 5 Liter Bier und mehrere Schnäpse trinkt. Dabei nimmt er billigend in Kauf, dass er auf der Weiterfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Tatsächlich überfährt er auf der Weiterfahrt gänzlich betrunken (BAK: 3,2 ‰) und unfähig, das Unrecht seines Tuns einzusehen, fahrlässig zwei Fahrradfahrer.

Rückrechnung der Blut-Alkoholkonzentration zur Fahruntüchtigkeit
T glüht bis 1 Uhr morgens vor. Dann setzt sie sich in ihren Polo, um feiern zu gehen. Die Preise im Club sind ihr zu teuer, weshalb sie nichts mehr trinkt. Auf dem Rückweg gerät sie gegen 6 Uhr in eine Polizeikontrolle. Die Blutprobe, die T um 7 Uhr morgens entnommen wird, weist eine Blut-Alkoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille (‰) auf.