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Unrechtszweifel-Rechtsprechung 4
T sieht wie der Hund des Nachbarn an seinen Briefkasten pinkelt, was die Lackierung (Wert 2,50 €) beschädigen kann. T stößt den Hund kurzerhand energisch weg, wodurch dieser sich den Knöchel verstaucht. T geht davon aus, dass sein Handeln rechtmäßig ist.

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Unrechtszweifel-Rechtsprechung 2
T denkt, dass die Wegnahme fremden Eigentums nicht verboten ist. Er möchte daher in der darauffolgenden Woche in verschiedenen Unternehmen Kugelschreiber klauen und diese verkaufen. So geschieht es dann auch.

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Vermeidbarkeit Verbotsirrtum 2
T ist 15 und schlägt die Fensterscheibe eines Polizeigebäudes ein, als er sich zum ersten Mal außerhalb seines Elternhauses bewegt. Bisher wurde er zu Hause unterrichtet und hat von seinen Eltern immer erzählt bekommen, dass kein Schutz für Gegenstände der Polizei bestehe. T hatte bisher keinen Anlass das zu hinterfragen. Er geht davon aus, dass kein solches Verbot besteht.

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Vermeidbarkeit Verbotsirrtum 1
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass das Schießen auf Gegenstände rechtlich nicht verboten sei. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.

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Unrechtseinsicht 1.1
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, das Schießen auf Gegenstände sei rechtlich nicht verboten. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.

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Verbotsirrtum, § 17 StGB – Unkenntnis der einschlägigen Verbotsnorm (schlichter Verbotsirrtum) 2
Der neugierige T unternimmt mit dem zufällig nicht abgeschlossenen E-Bike des O ohne dessen Zustimmung eine Probefahrt. T vermutet, dass O "höchstens Schadensersatzansprüche" gegen ihn haben könnte. O stellt Strafantrag. T ist völlig überrascht, dass § 248b Abs. 1 StGB so etwas bestraft.