Prozessrecht & Klausurtypen > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Berechnung für Fahruntüchtigkeit
T glüht bis 1 Uhr morgens vor. Dann setzt sie sich in ihren Polo, um Feiern zu gehen. Die Preise im Club sind ihr zu teuer, weshalb sie nichts mehr trinkt. Auf dem Rückweg gerät sie gegen 6 Uhr in eine Polizeikontrolle. Die Blutprobe, die T um 7 Uhr morgens entnommen wird, weist eine Blut-Alhoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille (‰) auf.
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Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
T war 1942 Polizeipräsident und hatte Personen jüdischen Glaubens festgehalten, um diese später zu "übergeben". Es liegt dabei eine Freiheitsberaubung vor, die jedoch nach damaliger Rechtslage gerechtfertigt war. Der Rechtfertigungsgrund wird von den deutschen Gerichten wegen Willkür und dem Widerspruch zur Menschenwürde nicht angewandt.
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Unrechtszweifel-Rechtsprechung 5
T ist Vorstandsmitglied in einer Gesellschaft mit Betriebsrat. Als ihr Sohn sie nach Geld der Gesellschaft fragt, geht sie zutreffend davon aus, dass sie die Entscheidung innerhalb der nächsten Stunde treffen muss. Ihren Anwalt erreicht sie leider nicht. Sie gibt daher im Glauben an die Rechtmäßigkeit das Geld an ihren Sohn.
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Unrechtszweifel-Rechtsprechung 1
T denkt, dass der Diebstahl von geringwertigen Sachen nicht verboten sein kann. Er möchte daher in der darauffolgenden Woche in verschiedenen Unternehmen Kugelschreiber klauen und diese verkaufen. So geschieht es dann auch.
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Unrechtseinsicht 5.5
T hatte sich für einen Umzug von O das Auto geliehen. Da O über 50 Fahrzeuge besitzt (und daran Eigentum hat), vergisst er diesen Umstand. Nach einiger Zeit kommt T darauf, das Fahrzeug zu behalten. Er nutzt dieses nunmehr auch für private Unternehmungen. Dabei geht T fest davon aus, dass ein Diebstahl vorliegt, aber keine Unterschlagung.
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Unrechtseinsicht - Subsumtionsirrtum
T tötet den Hund H ihres Nachbarn B. Sie denkt zwar, dass das verboten sei, geht aber davon aus, dass § 303 StGB nicht erfüllt sei, da H keine Sache i.S.d. § 303 StGB sei.
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Vermeidbarkeit Verbotsirrtum 1
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass das Schießen auf Gegenstände rechtlich nicht verboten sei. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.
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Schuld: Unrechtseinsicht
T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin große M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er illegal eine Waffe bei sich, wobei er weiß, dass dies zwar verboten ist, aber keinen Zusammenhang mit dem Diebstahl sieht.
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Unrechtseinsicht 11
T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin bedeutende M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er eine Waffe bei sich, wobei er davon ausgeht, dass dies rechtlich nicht verboten sei.
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Unrechtseinsicht 1.1
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, das Schießen auf Gegenstände sei rechtlich nicht verboten. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.