Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Verzug bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts
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Verzug bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts
29. März 2026
70 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Stammkundin J kauft bei V einen Habersack. V liefert nicht. J mahnt V am 15.3. V erwidert am Folgetag, J solle erstmal ihre übrigen offenen Rechnungen bezahlen. J zahlt und V liefert am 31.3. Da J bereits am 20.3 einen Habersack mieten musste, verlangt sie Ersatz der Mietkosten.
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