Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Abgeschlossen (§ 123 Abs. 1 StGB)
Abgeschlossen (§ 123 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „abgeschlossen“ (§ 123 Abs. 1 StGB)?
Abgeschlossen ist der Raum, wenn er durch bauliche oder natürliche Hindernisse gegen allgemeines Betreten geschützt ist.