Zum öffentlichen Verkehr bestimmt (§ 123 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „zum öffentlichen Verkehr bestimmt“ (§ 123 Abs. 1 StGB)?
Abgeschlossen (§ 123 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „abgeschlossen“ (§ 123 Abs. 1 StGB)?
Zum öffentlichen Dienst bestimmt (§ 123 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „zum öffentlichen Dienst bestimmt“ (§ 123 Abs. 1 StGB)?
Geschäftsraum (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Geschäftsraum“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Befriedetes Besitztum (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „befriedetes Besitztum“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Nicht entfernen (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „nicht entfernen“ (§ 123 Abs. 1 StGB):