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Außerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 490 Abs. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Bsp für typische Dienstverträge, Abgrenzung Werkvertrag – Detektivvertrag
S führt einen Souvenir-Shop am Kurfürstendamm. Sie vermutet eine Diebin unter ihren Mitarbeiterinnen. Fest entschlossen die Wahrheit herauszufinden, engagiert S die Detektivin D zur Überwachung. D soll die Angestellten am verkaufsoffenen Sonntag beobachten und dafür €100 erhalten.
(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.