Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse: 146 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

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Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Globalbürgschaft

Um sich ein neues Schlagzeug zu kaufen, geht S zur G-Bank um einen Kredit über €5.000 aufzunehmen. G verlangt eine Sicherheit. B möchte bürgen und unterzeichnet die von der G übergebene vorformulierte Urkunde mit dem Inhalt: „Der Bürge haftet für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner aus der Geschäftsbeziehung.“ B fragt sich, ob dies rechtens ist.

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Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Blankourkunde (Grundfall, Ausfüllungsermächtigung)

S möchte ein Boot kaufen, benötigt dafür aber einen Kredit. Um diesen aufzunehmen, übergibt Bruder B der S eine unterschriebene Bürgschaftsurkunde. Die Höhe ist nicht eingetragen, damit S die Bürgschaft auf das passende Boot bis €10.000 anpasst. B ermächtigt S mündlich, die Höhe einzutragen. S trägt abredegemäß einen Betrag von €9.000 in die Urkunde ein.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.

Die neuesten Fälle zum Thema Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.

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