Definiere den Begriff „Vermögensbetreuungspflicht“ (§ 266 Abs. 1 StGB):

Der Täter muss im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für einen anderen in einer nicht ganz unbedeutenden Angelegenheit mit einem Aufgabenkreis von einigem Gewicht und einem gewissen Grad an Verantwortlichkeit tätig werden.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024