Untreue (§ 266 StGB): 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Untreue (§ 266 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Untreue (§ 266 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Untreue (§ 266 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnis

Was versteht man unter einer Verpflichtungs- und einer Verfügungsbefugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Vermögensbetreuungspflicht, Verletzen der (§ 266 Abs. 1 StGB)

Auf welche Weise kann eine Vermögensbetreuungspflicht „verletzt“ werden (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Treueverhältnis (§ 266 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Treueverhältnis“ (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vermögensbetreuungspflicht“ (§ 266 Abs. 1 StGB):

Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)

Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „rechtliche Befugnis“ (§ 266 Abs. 1 StGB):

Untreue (§ 266 StGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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