Beteiligte (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Definiere den Begriff „Beteiligte“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB):
Beteiligte im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sind Täter und Teilnehmer.
Definiere den Begriff „Beteiligte“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB):
Beteiligte im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sind Täter und Teilnehmer.
ansomzkw
24.6.2024, 15:45:12
Dort ist der Begriff der Beteiligten legal definiert.