BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: 48 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 48 Definitionen zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Diese Definitionen zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)

Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen”?

Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)

Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?

Im Stich lassen (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „im Stich lassen“ (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „hilflosen Lage“ (§ 221 Abs. 1 StGB)?

Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Beteiligung an einer Schlägerei“ (§ 231 Abs. 1 StGB)?

Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „von mehreren verübter Angriff“ (§ 231 Abs. 1 StGB):

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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