Ermessensfehler sind super klausurrelevant. Damit Du die Definitionen im Schlaf kannst: Was ist eine „Ermessensüberschreitung“?

Von Ermessensüberschreitung spricht man, wenn die Behörde Entscheidungen trifft, die außerhalb des gesetzlich abgesteckten Rechtsfolgerahmens liegt.

Trifft die Behörde eine Entscheidung, die nicht innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rechtsfolgerahmens liegt, spricht man von einer Ermessensüberschreitung. Beispiel: Die Behörde erhebt eine Gebühr in Höhe von €150, obwohl die Gebührenordnung nur eine Gebühr zwischen €50 und €100 vorsieht. Auch ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder andere verfassungsrechtliche Grundsätze kann zu dieser Fallgruppe gezählt werden. Andere sehen darin eine eigene Fallgruppe. Wieder andere prüfen einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien nicht unter dem Punkt „Ermessensfehler“, sondern als eigenständigen Aspekt der materiellen Rechtmäßigkeit. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. Orientiere Dich im Zweifel daran, welche Variante Deine Dozentinnen und Prüferinnen präferieren.

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