Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

Definition: Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

22. Dezember 2024

4,8(2.554 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Fortwirtschaft Betreibenden“ (§ 3 Abs. 2 HGB)?

Land- oder Forstwirtschaft Betreibende erhalten die Kaufmannseigenschaft entgegen § 1 Abs. 1 HGB nicht durch Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 3 Abs. 1 HGB). Sie erhalten die Kaufmannseigenschaft, wenn das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert und die Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 S. 2 HGB) („Kann-Kaufmann“).

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen