Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)


Was versteht man unter „Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Fortwirtschaft Betreibenden“ (§ 3 Abs. 2 HGB)?

Land- oder Forstwirtschaft Betreibende erhalten die Kaufmannseigenschaft entgegen § 1 Abs. 1 HGB nicht durch Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 3 Abs. 1 HGB). Sie erhalten die Kaufmannseigenschaft, wenn das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert und die Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 S. 2 HGB) („Kann-Kaufmann“).

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