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Besitzschutz an gemeinsam genutzten Haushaltsgegenständen nach Auszug eines Ehegatten
Sachverhalt
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Einsatz von Arbeitskraft und Vermögen zum Familienunterhalt
Das Ehepaar M und F Schmidt hat zwei Kinder. Während der M den Haushalt führt und die Kinder betreut, geht die F arbeiten. Ihr Verdienst reicht kaum für das Nötigste. Gemeinsame Urlaube und Ausflüge sind undenkbar. Da M Mieteinkünfte aus einer ererbten Wohnung erzielt, verlangt F von ihm einen finanziellen Beitrag zum Familienunterhalt.
Taschengeldanspruch zwischen Ehegatten
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt, um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.