Arrest - Begründetheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat eine Forderung gegen B in Höhe von €150.000. Wie A erfährt, plant B, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all seinen Gläubigern zu entziehen. Dies will A verhindern.
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Einordnung des Falls
Arrest - Begründetheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Antrag des A auf Erlass des dinglichen Arrests ist dann begründet, wenn er einen Arrestanspruch und Arrestgrund glaubhaft gemacht hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Gegensatz zum Strengbeweis genügt bei der Glaubhaftmachung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des vom Antragsteller vorgebrachten Sachverhalts.
Ja, in der Tat!
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