Arrest - Begründetheit
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat eine Forderung gegen B in Höhe von €150.000. Wie A erfährt, plant B, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all seinen Gläubigern zu entziehen. Dies will A verhindern.
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Einordnung des Falls
Arrest - Begründetheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Antrag des A auf Erlass des dinglichen Arrests ist dann begründet, wenn er einen Arrestanspruch und Arrestgrund glaubhaft gemacht hat.
Genau, so ist das!
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2. Im Gegensatz zum Strengbeweis genügt bei der Glaubhaftmachung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des vom Antragsteller vorgebrachten Sachverhalts.
Ja, in der Tat!
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