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Außerordentliche Kündigung bei langfristigem Dienstvertrag (§ 624 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)
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Kündigung eines Dienstvertrags wegen Vertrauensstellung (§ 627 BGB)
Anwalt A verteidigt Frau F in einem zivilrechtlichen Prozess vor Gericht. Da dem A nun aber eine lukrativere Prozessvertretung angeboten wird, will A den bestehenden Vertrag mit der F, einige Tage bevor der Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet, kündigen.