Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB
Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Abhörgerät“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Abhörgeräte sind technische Vorrichtungen jeglicher Art, die das gesprochene Wort über dessen normalen Klangbereich hinaus durch Verstärkung oder Übertragung unmittelbar wahrnehmbar machen.