Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB: 7 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB
Diese Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Öffentliche Mitteilung (§ 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „öffentliche Mitteilung“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB):
Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Abhörgerät“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Abhören (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „abhören“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB):
Zugänglich gemacht (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wann ist die Aufnahme einem Dritten „zugänglich gemacht“ (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Gebrauchen (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wann wird eine Aufnahme „gebraucht“ (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Unbefugt (§ 201 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „unbefugt“ (§ 201 Abs. 1 StGB):