Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB: 7 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB

Diese Definitionen zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Öffentliche Mitteilung (§ 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „öffentliche Mitteilung“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB):

Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Abhörgerät“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

Abhören (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

Definiere den Begriff „abhören“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB):

Zugänglich gemacht (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann ist die Aufnahme einem Dritten „zugänglich gemacht“ (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Gebrauchen (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann wird eine Aufnahme „gebraucht“ (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Unbefugt (§ 201 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „unbefugt“ (§ 201 Abs. 1 StGB):