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Quälen als Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Sachverhalt
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Rohe Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 2 StGB)
T ist auf seine achtjährige Tochter O eifersüchtig, die ihm seiner Meinung nach seine Frau wegnimmt. Er hat Freude daran, O zu schlagen, ihr an den Haaren zu reißen und mit trockenem Brot den Mund vollzustopfen. Länger andauernde Schmerzen oder Leiden hat O nicht.
Beteiligung an seelischer Misshandlung eines Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Babysitterin T macht sich einen Spaß daraus, den fünfjährigen O durch Geschichten über Ratten und Spinnen in Angstzustände zu versetzen. Dazu stiftet ihr Freund A sie an.