Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)


Was versteht man unter dem „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“?

Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.

Das EBV statuiert in § 993 Abs. 1 aE BGB eine gewisse Sperrwirkung, weshalb Ansprüche aus dem EBV immer vor deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen zu prüfen sind.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community