Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: 10 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Definitionen zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Diese Definitionen zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Diese Definitionen zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Verwendung (§§ 994 ff. BGB)

Definiere den Begriff „Verwendung“ (§§ 994ff. BGB):

Besitzer, bösgläubig (§ 990 Abs. 1 BGB)

Wann ist der Besitzer „bösgläubig“ (§ 990 Abs. 1 BGB)?

Vindikationslage (§§ 985, 986 BGB)

Was versteht man unter einer „Vindikationslage“ (§§ 985, 986 BGB)?

Vindikationsanspruch (§ 985 BGB)

Was versteht man unter dem „Vindikationsanspruch“ (§ 985 BGB)?

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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