Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
Was versteht man unter dem „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“?
Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.