Formfreiheit (vor § 241 BGB)


Was versteht man unter dem Begriff „Formfreiheit“ beim Vertragsschluss?

Unter Formfreiheit versteht man die Möglichkeit des Einzelnen, Verträge in jeder beliebigen Form abzuschließen.

Die Formfreiheit ist Ausdruck der Privatautonomie der Parteien, die sich aus der grundgesetzlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ableitet.

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