Schuldrecht Allgemeiner Teil: 110 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 110 Definitionen zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil

Diese Definitionen zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)

Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):

Fixgeschäft, relatives (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Was versteht man unter einem „relativen Fixgeschäft“ (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB)?

Gefälligkeitsverhältnis

Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsverhältnis“ mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter (vor § 241 BGB)?

Gefälligkeitsvertrag (vor § 241 BGB)

Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsvertrag“?

Leistung erfüllungshalber (vor § 364 BGB)

Was versteht man unter „Leistung erfüllungshalber“?

Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Die neuesten Definitionen zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil

Diese Definitionen zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)

Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Widerruf (§ 109 BGB)

Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines schwebend unwirksamen Vertrages (§ 109 BGB)?

Widerruf (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB)

Was versteht man unter dem „Widerruf“ einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB)?

Wahlschuld (§ 262 BGB)

Was versteht man unter einer „Wahlschuld“ (§ 262 BGB)?

Vorsatz (§ 276 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff des „Vorsatzes“ im Zivilrecht (§ 276 Abs. 1 BGB):

Verzug (§ 286 BGB)

Wann befindet sich der Schuldner in „Verzug“ (§ 286 BGB)?

Schuldrecht Allgemeiner Teil: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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