Schulung für Betriebsratsmitglieder
Individualarbeitsrecht II (Rechte & Pflichten)
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Teilzeitsarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)
Definition: Teilzeitsarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)
Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG).
Die Regelungen zur Teilzeit im TzBfG haben das Ziel, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern (§ 1 TzBfG).
Dein digitaler Tutor für Jura
7 Tage kostenlos* ausprobieren