Schulung für Betriebsratsmitglieder: 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Definitionen zum Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder

Diese Definitionen zum Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Arbeitnehmer (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Arbeitnehmer“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)?

Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)

Was versteht man unter der „Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis“?

Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder

Diese Definitionen zum Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)

Was versteht man unter einem „Arbeitsunfall“ (§ 8 SGB VII)?

Sozialeinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG)

Was versteht man unter einer mitbestimmungspflichtigen Sozialeinrichtung (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG)

Teilzeitsarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)

Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?

Gesamtzusage

Was versteht man unter einer Gesamtzusage (§ 611a BGB)?

Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

Betriebliche Übung

Was versteht man unter der betrieblichen Übung im Arbeitsrecht?

Schulung für Betriebsratsmitglieder: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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