Kündigungsgrund, verhaltensbedingter


Wann liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 2 KSchG)?

Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Pflichten durch ein von ihm steuerbares und ihm damit zurechenbares Verhalten verletzt, sodass eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist.

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