Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):
Nachstellen umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.
Die Nachstellung ist wahrscheinlich besser bekannt unter dem englischen Begriff "Stalking"