Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung (§ 238 Abs. 1 StGB)
Wann ist eine Beeinträchtigung „nicht unerheblich“ (§ 238 Abs. 1 StGB)?
Geeignet (§ 238 Abs. 1 StGB)
Wann ist ein Verhalten „geeignet“, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen (§ 238 Abs. 1 StGB)?
Wiederholt (§ 238 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Wiederholt“ i.S.d. § 238 Abs. 1 StGB ?