Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)
Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten Zeitraums auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet und wird nicht nur gelegentlich ausgeübt.