+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Öffentliche Schule in Niedersachsen. F foult S während eines Fußballspiels im Sportunterricht. Das T-Shirt des S zerreißt dabei. Sportlehrer L gibt F die Gelbe Karte.

Einordnung des Falls

Sportunterricht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen das Land, weil L seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Die Aufsichtspflicht ist Dienstpflicht der Lehrer (je nach Schulgesetz; hier: § 62 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Schulgesetz). L hat die Schüler vor Schaden zu bewahren und muss besondere Gefahrenquellen vermeiden. Der Sportunterricht ist eine gefahrengeneigte Aktivität. Diese ist zulässig, wenn L seiner Aufsichtspflicht mit besonderer Sorgfalt nachkommt, indem er vorab in Geräte ein- und auf besondere Gefahren hinweist, Regeln erklärt, oder Hilfestellung leistet. Wenn trotzdem ein Schaden eintritt, ist dieser dem „allgemeinen Lebensrisiko“ zuzuordnen. L hat als Schiedsrichter die Aufsichtsmöglichkeiten ausgeschöpft.

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