Ersatz nützlicher Verwendungen (§ 996 BGB)


Wie prüfst Du einen Anspruch eines gutgläubigen Besitzers auf Ersatz der von ihm getätigten nützlichen Verwendungen (§ 996 BGB)?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Vornahme einer nützlichen Verwendung

    Hier bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob eine Verwendung vorliegt. Anschließend ist zu erörtern, ob diese Verwendung nützlich war.

  3. Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung

    Der Besitzer darf zum Zeitpunkt der Verwendung weder bösgläubig noch verklagt sein.

  4. Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zum Zeitpunkt der Wiedererlangung

    Dadurch wird dem Besitzer das Risiko der fehlgeschlagenen Verwendungen auferlegt. Die Werterhöhung ist nach h.M. objektiv zu bestimmen.

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