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Obhut fremder Sachen als Fallgruppe der Drittschadensliquidation
Sachverhalt
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Objektive Vorhersehbarkeit – Wirkung bei Fahrverbot auf Bundesstraße
Die T fährt auf einer Bundesstraße als sie den betrunkenen Radfahrer R auf einer übersichtlichen Kreuzung entgegen dem damaligen Verbot aus § 10 Abs. 1 S. 3 StVO a.F. überholen will. Auf ihrer Höhe biegt dieser jedoch unvermittelt links ab. Es kommt zu einem für R tödlichen Unfall.

Mittelbare Stellvertretung als Fallgruppe der Drittschadensliquidation
K kauft von V im eigenen Namen, aber auf Rechnung der U einen Lieferwagen. Er soll am 1.5. geliefert werden. V liefert den Wagen erst am 10.5. U muss zwischenzeitlich einen anderen Wagen mieten, wodurch ihr €1.000 Mietkosten entstehen.