Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
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Fallgruppe: Obhut fremder Sachen
R hat sich Es Armbanduhr geliehen. Diese bringt R zum Batteriewechseln zur Uhrmacherin U. U übergibt die Uhr ihrem bis dato zuverlässigen Lehrling L. L lässt die Uhr grob fahrlässig fallen. Das Gehäuse wird irreparabel beschädigt. L ist vermögenslos und nicht versichert.
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Direktanspruch des Käufers bei Frachtkauf (§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB)
V verkauft ein Gemälde an K. K bittet V um den Versand des Bildes. V beauftragt das gewerbliche Transportunternehmen U mit der Überbringung des Gemäldes. Das Gemälde wird während des Transportes durch Verschulden des U zerstört.