Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
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Fallgruppe: Schenkung
S hat G durch notariellen Vertrag versprochen, ihm seinen gebrauchten Bulli zu schenken. Als S mit dem Wagen zu G fährt, kommt es zu einem Verkehrsunfall mit D, wodurch das Auto einen Totalschaden erleidet. D trug die alleinige Schuld am Unfall.
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Sparbuch als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Omi O legt ein Sparkonto bei B auf den Namen ihres Enkels E mit €2.000 an. Die Sparkasse soll E die Existenz des Kontos nach ihrem Tod mitteilen und das Sparbuch aushändigen. Wie vereinbart übergibt B das Sparbuch nach Os Tod an E. Alleinerbe A ist darüber nicht erfreut und verlangt das Sparbuch von E.
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Sparbuch auf fremden Namen – Verfügungsbefugnis bei Besitzer
Omi O legt ein Sparkonto bei Bank B auf den Namen ihres Enkels E mit €2.000 an. Sie nimmt das Sparbuch mit sich nach Hause. Sofern E sie regelmäßig anruft, will sie ihm das Sparbuch vermachen. O verstirbt plötzlich. Alleinerbe A und E erheben beide Anspruch auf das Sparbuch.
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Rücktritt
K kauft bei V für ihre Tochter T das neue Fairphone 4 für €600. T soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen. Bereits nach einigen Tagen lässt es sich wegen eines Softwarefehlers nicht mehr starten. Da V bis Ablauf der gesetzten Frist das Fairphone nicht repariert, erklärt T den Rücktritt.