Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.

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Fallgruppe: Schenkung
S hat G durch notariellen Vertrag versprochen, ihm seinen gebrauchten Bulli zu schenken. Als S mit dem Wagen zu G fährt, kommt es zu einem Verkehrsunfall mit D, wodurch das Auto einen Totalschaden erleidet. D trug die alleinige Schuld am Unfall.

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Vertrag zugunsten Dritter: Zurückweisung der Leistung durch den Dritten
K kauft bei V für seinen 18-jährigen Sohn S ein neues Reitpferd. V soll das Pferd direkt an S übergeben und übereignen. S soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen. Zur Überraschung beider weist S das Pferd zurück, da er lieber auf Weltreise geht. V verlangt dennoch den Kaufpreis.
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Rücktritt
K kauft bei V für ihre Tochter T das neue Fairphone 4 für €600. T soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen. Bereits nach einigen Tagen lässt es sich wegen eines Softwarefehlers nicht mehr starten. Da V bis Ablauf der gesetzten Frist das Fairphone nicht repariert, erklärt T den Rücktritt.
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Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten
V hat Unternehmerin M ein Lastenrad für Ms Mitarbeiter vermietet. Dieses wird durch Ms Arbeitnehmer A leicht fahrlässig beschädigt. Ein Jahr nach Rückgabe des Rades, verlangt V Schadensersatz für das beschädigte Rad. M und A erwidern dies sei zu spät.

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Leistungsnähe III - Arbeitnehmer
Fleischermeisterin F kauft von Herstellerin H einen "Sojawolf", um aus Soja veganes Hackfleisch herzustellen. Bei der Bedienung der Maschine wird Mitarbeiter M verletzt. Es stellt sich heraus, dass die Verletzung auf einen Sicherheitsmangel des Sojawolfs zurückzuführen ist.
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Vertrag zugunsten Dritter: Einwendungen des Versprechenden
Mutter M kauft bei V für ihre Tochter T das neue Fairphone 4 für €600. V soll es direkt an T übergeben und übereignen und T soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen. Als T das Fairphone abholen will, verweigert V die Übergabe, da M noch nicht bezahlt hat.