Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das prozessuale Gutachten
Örtliche Zuständigkeit - Ergreifungsort
Örtliche Zuständigkeit - Ergreifungsort
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verprügelt O am Münster Hauptbahnhof. Ergriffen wird T in Bonn.
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Einordnung des Falls
Örtliche Zuständigkeit - Ergreifungsort
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften des GVG.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da T in Bonn ergriffen wurde, sind die Gerichte in Bonn zuständig.
Genau, so ist das!
3. Da die Prügelei in Münster stattfand, sind auch die Gerichte in Münster zuständig,
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.