SR: Prozessrecht & Klausurtypen: 301 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen
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Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)
Polizeianwärter Paul führt seine erste Zeugenvernehmung durch. Aufgrund seiner Aufregung belehrt P den Zeugen Z zwar über die Wahrheitspflicht. P vergisst aber, Z über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen Aussage aufzuklären. Z belastet den Beschuldigten B erheblich.
Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
A wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.
Mehrere Strafmilderungsgründe und Doppelverwertungsverbot
A wird wegen Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB) verurteilt. Das Gericht sieht A nicht als Mittäter an, weil er keine Vermögensbetreuungspflicht hatte. Das Gericht nimmt eine doppelte Strafrahmenmilderung vor (§§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB).
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung – Zäsurwirkung
Fortwirkung von Beweisverwertungsverboten
A wird bei der Polizei ohne Belehrung (§§ 163a Abs. 3, 136 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StPO) vernommen. Im Prozess vernimmt das Gericht A nochmals und weist ihn nach Belehrung zutreffend darauf hin, dass seine erste Aussage nicht verwertet werden kann. A gesteht die Tat erneut.

Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO (Einführung)
Die neuesten Fälle zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen
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Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
Dem Angeklagten A wird das letzte Wort erteilt. Nach seinem Vortrag merkt das Gericht, dass es vergessen hat, As Bundeszentralregister-Auszug zu verlesen. Dies holt es nach. Dann zieht es sich zur Urteilsfindung zurück und verurteilt A.
Letztes Wort für den abwesenden Angeklagten
Nichtgewährung des letzten Wortes (§ 258 Abs. 2 StPO)
Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO bei Wechsel zu schwererer Tat?

Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO (Einführung)
Beweis eines Verstoßes gegen den Mündlichkeitsgrundsatz in der Revision (§ 261 StPO)
SR: Prozessrecht & Klausurtypen: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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