Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)


Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?

Der Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung abtritt (Alt-Gläubiger). Der Zessionar ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung übertragen bekommt (Neu-Gläubiger).

Der Zedent flennt, der Zessionar schreit „Hurra“.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community