Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)
Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?
Der Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung abtritt (Alt-Gläubiger). Der Zessionar ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung übertragen bekommt (Neu-Gläubiger).