Gläubiger- / Schuldnerwechsel: 7 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Definitionen zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Diese Definitionen zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):
Übersicherung (§ 138 BGB)
Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?
Die neuesten Definitionen zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Diese Definitionen zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)
Was versteht man unter einem „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)?
Globalzession (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?
Übersicherung (§ 138 BGB)
Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?
Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):
Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
Sicherungszession (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
Gläubiger- / Schuldnerwechsel: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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