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Überschreitung einer Befugnis bei EC- oder Tankkarte am Bankautomaten
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Unbefugte Verwendung von Daten beim kontaktlosen Bezahlen mit gestohlener Girokarte (POS-Verfahren)
D hat As Girokarte gestohlen, er kennt aber die PIN nicht. Im Kaufhaus K erwirbt er Waren im Wert von € 10, die er kontaktlos im POS-Verfahren mit der Karte bezahlt. Die PIN wird dabei nicht abgefragt.

Betrug und unbefugte Datenverwendung bei Zahlung mit gestohlener Girokarte (Elektronisches Lastschriftverfahren)
D hat As Girokarte gestohlen, er kennt aber die PIN nicht. Im Kaufhaus des K erwirbt er Waren im Wert von 100 €, die er bei K selbst mit der Karte bezahlt. Beim Bezahlvorgang muss er sich nicht durch die PIN (POS-Verfahren), sondern nur mittels Unterschrift (Elektronisches Lastschriftverfahren) authentifizieren.