Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Dienstausübung (§ 331 StGB)
Dienstausübung (§ 331 StGB)
Was versteht man unter einer „Dienstausübung“?
Mit der Dienstausübung ist die dienstliche Tätigkeit im Allgemeinen gemeint, ohne dass es auf eine – noch nicht einmal in groben Umrissen – konkretisierte Diensthandlung ankommt.