Eine staatliche Maßnahme muss stets verhältnismäßig sein. Wie prüfst Du den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?

  1. Legitimer Zweck

    <massstab>Zunächst muss der Zweck, den das staatliche Handeln verfolgt, legitim sein. Dies ist der Fall, wenn der Zweck als solcher verfolgt werden darf, also der verfolgte Zweck nicht rechtswidrig ist. Als legitimer Zweck kommt häufig der Schutz von subjektiven Rechten in Betracht.</massstab> <klausurhinweis>Dieser Prüfungspunkt ist in der Regel unproblematisch. Erwartet wird regelmäßig lediglich, dass der verfolgte Zweck erkannt und benannt wird. Wenn z.B. der Verkauf von gesundheitlich bedenklichen Produkten verboten wird, steht der legitime Zweck des Schutzes der subjektiven Rechte der Konsumierenden aus Art. 2 Abs. 1 GG dahinter.</klausurhinweis>

  2. Geeignetheit

    Nachdem Du den legitimen Zweck des staatlichen Handelns festgestellt hast, prüfst Du die sog. „Zweck-Mittel-Relation“. Das vom Staat zur Zweckerreichung gewählte Mittel muss zunächst einmal geeignet sein, den legitimen Zweck zu erreichen. Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann. Dieses Merkmal ist weit zu verstehen. Ein Mittel ist nur dann ungeeignet, wenn es den Zweck in keiner Weise fördert. Es genügt also bereits ein „kleiner Schritt in die richtige Richtung“ durch das staatliche Handeln, um die Geeignetheit bejahen zu können. Es handelt sich bei diesem Prüfungspunkt daher um eine sehr niedrige Hürde, die Du in der Regel leicht überwinden kannst.

  3. Erforderlichkeit

    Das vom Staat gewählte Mittel muss des weiteren erforderlich sein, um den legitimen Zweck zu fördern. Das Merkmal der Erforderlichkeit setzt voraus, dass es kein milderes Mitte gibt, das ebenso wirksam (= gleich geeignet) den legitimen Zweck fördert. Ein milderes Mittel ist eine Maßnahme, die den Betroffenen weniger belastet als das vorgenommene staatliche Handeln. Es wird Dir in der Regel leicht fallen, eine mildere Handlungsalternative zu finden (benenne diese auch unbedingt in der Klausur). Allerdings werden sämtliche Alternativen meistens nicht gleich geeignet sein, den Zweck zu fördern, wie die vorgenommene Maßnahme. Vergiss also nicht, diesen Punkt zu prüfen. Es wäre ein grober Fehler, einfach nur eine Alternative zu benennen und die Erforderlichkeit allein deswegen abzulehnen.

  4. Angemessenheit

    <massstab>Schließlich muss das Mittel angemessen sein. Die staatliche Maßnahme ist angemessen, wenn das mit ihr verfolgte Ziel in seiner Wertigkeit nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs steht. Es findet also letztlich eine Abwägung sämtlicher betroffenen Rechtspositionen statt. Zu Berücksichtigen sind die Grundrechte, in die das staatliche Handeln eingreift und die Interessen, die mit dem staatlichen Handeln geschützt werden sollen. </massstab><klausurhinweis>Hier liegt regelmäßig er Prüfungsschwerpunkt. Deine Ausführungen sollten also in der Regel nicht zu kurz ausfallen. Kreative Argumentationen sind bei den Korrigierenden sehr gern gesehen!</klausurhinweis>

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024