Rücknahme eines begünstigenden VA (§ 48 Abs. 1 VwVfG)
Die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte richtet sich zunächst nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG. Um den Grundsatz des Vertrauensschutz Rechnung zu tragen, verweist § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG auf die § 48 Abs. 2-4 VwVfG. Wie prüfst Du dies?
Rücknahmeverbot bei begünstigendem VA (§ 48 Abs. 2 VwVfG)
Rechtswidrige begünstigende Leistungsverwaltungsakte dürfen gemäß § 48 Abs. 2 VwVfG unter bestimmten Voraussetzungen nicht zurückgenommen werden. Wie prüfst Du das Vorliegen dieser Voraussetzungen?
öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Lawra will sich einen Überblick über die Prüfungspunkte des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs verschaffen. Wie könnte eine Prüfungsreihenfolge aussehen?
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Lawra schreibt sich eine Karteikarte zur Prüfungsreihenfolge des öffentlich-rechtlichen (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs. Wie könnte die Karteikarte aussehen?
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Wie so häufig gibt es nicht „den einen“ richtigen Prüfungsaufbau des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Als Orientierungshilfe hat Lawra sich dennoch ein Schema aufgeschrieben. Ordne die Prüfungspunkte!
Folgenbeseitigungsanspruch
Lawras Freund Justitius fragt sie, wie man eigentlich den Folgenbeseitigungsanspruch prüft. Lawra sagt, dass es viele Möglichkeiten gibt und zeigt ihm den Aufbau, den sie sich notiert hat. Ordne ihre Notizen!