Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

Definition: Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

22. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):

Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe

Johannes Nebe

8.4.2024, 14:59:55

Die Verweise auf § 3 I HGB für die Frage und auf § 3 II HGB in der Antwort sind nicht besonders präzise oder hilfreich.


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