Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)


Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):

Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.

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