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Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Fahruntüchtigkeit durch Rauschdrogen (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
T fährt Auto, obwohl er zuvor erhebliche Mengen an Rauschdrogen genossen hat. Dadurch bedingt fährt er mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt teils die Gegenfahrbahn. Sicherheitshalber weicht der entgegenkommende O frühzeitig aus, um einen möglichen Zusammenstoß zu vermeiden.
Kausalität im Straßenverkehrsdelikt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)?
T, der eine BAK von 2,97‰ aufweist, beschließt während einer Autobahnfahrt, sich und seine Beifahrerin B zu töten. Daher lenkt er den Pkw ruckartig von der Fahrbahn. Beide überleben schwer verletzt.